Pay TV Anbieter Sky kündigen

Sky ist nach Kabel Deutschland, der zweitgrößte Pay TV Anbieter im Land. Noch immer hat das Unternehmen über eine Millionen Kunden. Ein Vertrag mit Sky ist schnell geschlossen, eine Kündigung kann sich jedoch sehr lange hinziehen. Darum soll hier nun ein kleiner Leitfaden helfen, alle Angelegenheiten bei der Vertragskündigung, möglichst schnell und einfach zu erledigen.

Was ist zu beachten?

Einfach Sky kündigenSobald ein Sky-Vertrag abgeschlossen ist, hat dieser im Allgemeinen eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Schon von Beginn des Vertragsabschlusses an, empfiehlt es sich, unbedingt alle wesentlichen Unterlagen gut aufzubewahren. Diese werden für eine spätere Kündigung noch sehr nützlich sein. Essentiell ist es, die Vertragsnummer griffbereit zu haben, denn diese wird für eine Kündigung als allererstes benötigt. Sky kann ohne diese Angabe, einen Vertrag nicht kündigen, da personenbezogene Daten nicht durchsucht werden können. Außerdem sollte zusätzlich angegeben werden, welche TV-Pakete genau, gebucht wurden.

Welche Form sollte die Kündigung haben?

Für die Kontaktaufnahme zu Sky, empfehlen sich zwei Möglichkeiten. Die erste Variante besteht darin, Sky über die entsprechende Servicetelefonnummer zu kontaktieren. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass es sich um eine 01805-Vorwahl handelt, da diese einen erheblichen Anstieg der Telefonkosten verursachen kann. Zudem hat ein solcher Anruf nur einen marginalen Einfluss auf die Kündigung. In den meisten Fällen wird man lediglich darauf verwiesen, dass die Kündigung nur schriftlich einzureichen ist. So wird von diesem Unternehmen sehr gern, nur die Fax-Nummer angegeben, um die Kündigung einzureichen. Hier können Sie Sky direkt per Fax kündigen.

Die zweite und auch beste Möglichkeit besteht immer noch darin, schriftlich in Briefform, per Einschreiben zu kündigen. Dieses Schreiben ist zu richten an:

Sky / Premiere Fernsehen GmbH & Co KG
Kundenbetreuung
22033 Hamburg

In der Kündigung muss auf jeden Fall der eigene Name, mit der Anschrift, angegeben werden. Zudem muss, wie bereits erwähnt, die Vertragsnummer auf dem Schreiben wiederzufinden sein. Auch sollte man unbedingt das Datum vermerken, denn dies belegt, ob die Kündigung fristgerecht abgegeben wurde. Der eigentliche Kündigungstext kann frei formuliert werden und muss keiner besonderen Form entsprechen.

Auf der Webseite www.abo-manager.de, kann die Kündigung sofort online erstellt werden. Hierbei wird sofort ein PDF Dokument erzeugt, welches sich ausdrucken lässt. Noch dazu kann hier die Kündigung direkt an Sky gefaxt werden, denn im Sendungsprotokoll wird der Wortlaut festgehalten.

Die Kündigungsfristen

Bei Sky muss auf den Tag genau, fristgerecht, gekündigt werden. Wird dieser Zeitraum jedoch überschritten, verlängert sich der Vertrag automatisch auf ein Jahr. Allerdings hat das Unternehmen ganz verschiedene Kündigungsfristen. Alle Verträge, die vor dem 17. November 2008 geschlossen wurden, müssen sechs Wochen, vor Auslaufen des Vertrages, gekündigt werden. Verträge, welche der Kunde, zwischen dem 17. November 2008 und dem 3. Juli 2009 geschlossen hat, sind drei Monate vor Ablauf zu kündigen. Für alle Verträge ab dem 4. Juli 2009, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, vor Vertragsende.

Sonderkündigungsrecht

Sky bietet seinen Kunden auch ein Sonderkündigungsrecht. Steigt der Abo-Preis um mehr als 10 Prozent an, dauert ein Programmausfall länger als 12 Tage oder kann der Kunde aufgrund höherer Gewalt, sein Sky-Abo nicht mehr nutzen, besteht die Möglichkeit, zur sofortigen Kündigung. Sollte bereits gekündigt worden sein und hat Sky die Kündigungsbestätigung weniger als einen Monat vor deren Inkrafttreten verschickt, bedeutet dies, die sofortige Beendigung des Vertrages für den Kunden. Auch im Falle grober Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens, kann ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden. Hier ist der jeweilige Einzelfall zu prüfen.

In jedem Fall gilt: Grundlage für Kündigungsform und Frist gilt immer der individuell abgeschlossene Vertrag. Nur dieser kann zur Kündigung die Grundlage sein. Dieser Artikel kann nur die allgemein bekannten Dinge aufgreifen!

Foto „Kündigen“: © vege – Fotolia.com

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